Die Kosten für eine für Sie speziell ausgewählte Betreuungskraft richten sich nach dem Umfang Ihren Anforderungen und den Qualifikationen der Arbeitskraft. Die Berücksichtigung des Mindestlohngesetzes ist selbstverständlich, die Preise pro Betreuungstag beginnen bei 98,00 €
Die BetreuerInnen wohnen in Ihrem Haushalt, Kost und Logis werden von Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Fahrtkosten für die An und Abreise der BetreuerInn werden gesondert vereinbart.
Unsere Beratung und Unterstützung (z.B Betreuerwechsel, Unterlagenbearbeitung und alle Anliegen bezüglich der vermittelten Betreuung) ist für Sie jederzeit kostenfrei.
Es entstehen keine versteckten Kosten, eine für Sie übersichtliche Darstellung der Kosten ist für uns selbstverständlich.
Gerne erstellen wir Ihnen ein konkretes kostenloses Angebot. Dafür benötigen wir einige Angaben in dem Formular zur Bedarfsermittlung. Das Formular können Sie auch ausdrucken und uns ausgefüllt per Post zukommen lassen.
Jeder der pflegebedürftig ist hat Anspruch auch auf Leistungen der Pflegekasse. Wenn der Bedürftige durch eine Betreuungsperson in seinem Zuhause versorgt wird, zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld direkt an die zu betreuende Person aus.
Die Pflegesachleistungen der Pflegekasse können für einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen werden, die Pflegekasse verrechnet dann die Pflegesachleistung direkt mit dem ambulanten Pflegedienst. Der Umfang der Leistungen wird durch die Pflegekasse ermittelt und richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit.
Informationen über die Ihnen zustehenden Zusatzleistungen können Sie Ihrer Pflegekasse entnehmen, auf Wunsch können wir Ihnen dabei behilflich sein.
Die Aufwendungen für die Betreuung können als haushaltsnahe Dienstleistung §35a EStG oder auch als außergewöhnliche Belastung § 33 EStG steuerlich abgesetzt werden.
In Graden |
Leistungen ab 01.01.2024 pro Monat in Euro |
Leistungen ab 01.01.2025 pro Monat in Euro |
---|---|---|
Pflegegrad 1 |
** |
** |
Pflegegrad 2 |
332 |
347 |
Pflegegrad 3 |
573 | 599 |
Pflegegrad 4 |
765 |
800 |
Pflegegrad 5 |
947 |
990 |
..
Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden. Im Zuge der Pflegestärkungsgesetze erhalten fast alle Pflegebedürftigen zumeist höhere Leistungen.
* Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI – das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen.
** Bei Pflegegrad 1 gewährt die Pflegeversicherung Leistungen nach § 28a SGB XI.